Aufbau der Rechtsordnung
Mangelhafte Ware
Inhalte des Vertrages
Unternehmen/ Betrieb
Berufsschule
Individueller Arbeitsvertrag
Europäische Union
Geschichte
Rechtsentstehung
Recht wird durch den Parlament beschlossen (politische Mehrheiten) Rechtsnormen (S.98 Arbeitsblätter)
Gesetzesrecht -> legislative Gewalt
Rechtsnormen
Gesetze,
Verordnungen,
Verwaltungsvorschriften,
Handelsrecht,
Autonome Satzungen,
Gewohnheitsrecht und
Richterrecht
Rechtsordnung
Aufbau der Rechtsordnung
Öffentliches Recht |
Privates Recht |
|
· Strafrecht (StGB) · Steuerrecht (UmSt) · Staatsrecht (GG) · Grundgesetz (GG) · Straßenverkehrsordnung (StVO) |
· Bürgerliches Recht (BGB) · Handelsrecht (HGB) · Gesellschaftsrecht (GmbH Gesetz) |
RechtssubjekteNatürliche PersonJuristische Person· Kapitalgesellschaft · Genossenschaften |
RechtssubjekteNatürliche Person… hat Rechte und Pflichten Juristische PersonVereine und Firmen Körperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, AOK, IHK, Kirche), Anstalten (Rundfunk- und Fernsehanstalt, Sparkassen, Universitäten, Stiftungen) |
Ziel -> Infrastruktur (Gesundheit, Bildung, Verteidigung, Verkehr) |
|
RechtsobjekteSachen und Rechte |
|
Rechtsgeschäfte (Verträge)
Einseitige Rechtsgeschäfte |
Zweiseitige Rechtsgeschäfte |
||
Empfangsbedürftig |
Nicht empfangs-bedürftig |
Einseitig verpflichtend |
zweiseitig
|
|
· Kündigung · Rücktrittserklärung (Willenserklärung) · Angebot · Mahnung · Vollmacht · Widerruf · Klageschrift |
· Testament · Aufgabe des Eigentums · Patientenverfügung · Auslobung (beispielsweise Such- oder Vermissten-anzeigen mit Belohnungs-versprechen) |
· Schenkungs-vertrag · Bürgschafts-vertrag |
· Kaufvertrag · Dienstvertrag · Werkvertrag · Mietvertrag · Leihvertrag · Pachtvertrag · Darlehensvertrag · Versicherungsvertrag |
Try to solve the new Formula Cube! It works exactly like a Rubik's Cube but it is only $2, from China. Learn to solve it with the tutorial on rubiksplace.com or use the solver to calculate the solution in a few steps.
Sozialversicherung
5 Säulen der gesetzl. Sozialversicherung
- Arbeitslosen-,
- Kranken-,
- Unfall-,
- Pflege-,
- Rentenversicherung
Eigentümer/Besitzer
- Eigentum (rechtliche Herrschaft über eine Sache)
- Besitz (tatsächliche Herrschaft über eine Sache)
Formen der Willenserklärung
- rechtliche Schriftform Kündigung, Mietvertrag
- notarielle Beurkundung Grundstückskauf
Nichtigkeit und Anfechtbarkeit
Nichtigkeit
- unzureichende Geschäftsfähigkeit (bsp. unter 18)
- Berührung von gesetzlichen Verboten
- Abgabe einer Willenserklärung durch einen Geschäftsunfähigen
- Abgabe im Zustande der Bewusstlosigkeit oder Störung der Geistestätigkeit
- Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erfolgt nicht
- Verstoß gegen eine vorgeschriebene gesetzliche Form
- Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot
- Sittenwidrigkeit (Verstoß gegen gesetzliches Verbot)
- Scherz-/Scheingeschäft
Sittenwidrigkeit, Verstoß gegen gesetzliches Verbot, Scherz-/Scheingeschäft (S.98 Arbeitsblätter) Gewährleistung und Garantien
Anfechtbarkeit
- Erklärungs-,
- Inhaltsirrtum
Pflichten
Verkäufer |
Käufer |
|
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware ohne Mängel zu liefern. Er ist verpflichtet, die Ware an dem Lieferungsdatum zu liefern. Er ist verpflichtet, das Eigentum zu übertragen. |
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis fristgemäß zu zahlen. Er ist wiederum verpflichtet, den von ihm gekauften Gegenstand entgegenzunehmen. |
|
· Übergabe der Ware · Eigentumsübertrag der Ware/ Sache · Annahme des Geldes |
· Übergabe des Geldes · Annahme der Ware |
Arten
|
Art der Ware |
Vertragspartner |
Zahlungsbedingungen |
Lieferbedingungen |
|
Nach der Art und Beschaffenheit der Ware · Stückkauf · Gattungskauf · Kauf auf Probe · Kauf zur Probe · Spezifikationskauf |
Nach den Vertragspartnern · Kaufvertrag · Zwischen Verbrauchern · Zwischen Verbraucher und Unternehmer · Zwischen Kaufleuten |
Nach dem Zahlungszeitpunkt · Zahlung vor Lieferung (Vorkasse) · Zahlung bei Lieferung · Zahlung nach Lieferung (Kauf auf Rechnung, Ratenkauf) |
Nach der Lieferzeit der Ware · Tageskauf/Sofortkauf · Terminkauf · Kauf auf Abruf |
Art der Ware
- Stückkauf (einmalig, nicht ersetzbar)
- Gattungskauf (Poster von Monalisa)
- Ramschkauf
- Kauf auf Probe/ Besichtigung (wiederbeschaffbar, nach Gattungsmerkmalen)
- Spezifikationskauf
Vertragsarten
- Verbraucher zu Verbraucher
- Verbraucher und Unternehmer
- Kaufleute zu Kaufleute
Zahlungszeitpunkt
- …
Lieferzeitpunkt
- Terminkauf
- Sofort
- Kauf auf Abruf
Kauf auf Probe
Der Käufer probiert die gekaufte Sache aus. Bei nicht gefallen der Ware kann diese nach einer bestimmten Frist zurückgegeben werden und der Kaufvertrag wird nichtig.
Kauf nach Probe („nach Muster“)
Der Käufer probiert die gekaufte Sache aus, aber der Kaufvertrag entsteht nachgefallen.
Kauf zur Probe
Hier kauft ein Betrieb eine kleine Menge an Waren ein, testet sie, versucht sie bei den eigenen Abnehmern weiterzuverkaufen und dann, wenn dieses die Wünsche erfüllen kann, dann werden auch größere Mengen geordert.
Mangelhafte Ware
Mangelhafte Ware
Ist eine Störung durch den Verkäufer, er liefert/übergibt die Ware nicht frei von Sach- /Rechtsmängeln!
|
Käufer |
Störung des Kaufvertrags durch… |
|
|
Verkäufer |
Mangelfreie Lieferung (frei von Sach- und Rechtsmängeln) |
die Lieferung mangelhafter Ware |
|
Lieferverzögerung |
verspätete Lieferung |
|
|
Annahme des Kaufbetrags |
Annahmeverweigerung des Kaufbetrags |
|
|
Eigentumsübertragung |
Nur Besitzübergabe (geklautes Rad) |
|
|
Käufer |
Rechtzeitige Zahlung |
verspätete Zahlungsausführung |
|
Annahme der Ware/Kaufsache |
Annahmeverweigerung der Ware/Kaufsache |
Arten von Mängeln
Sachmängel |
Rechtsmängel |
|
· Beschaffenheit fehlt (Zustand) · Beschaffenheit ist nicht vereinbart · Falsche Montage · Zu wenig / falsche Ware |
· Eigentümer der Ware |
Lieferverzug
Ist eine Störung durch den Verkäufer, er kommt zu spät oder gar nicht!
Rechte des Käufers |
|
|
· Schadensersatz |
· Rücktritt vom Kaufvertrag |
Annahmeverzug
Ist eine Störung durch den Käufer, er kommt zu spät oder gar nicht!
1.1.1 Rechte des Verkäufers |
||
Klage auf Annahme |
Notverkauf |
Kostenerstattung |
|
· Freihändig · Versteigerung |
||
AGBs
- vorformulierte Vertragsbedingungen um den Ablauf des täglichen Geschäftsverkehrs einfacher und zeitsparender zu gestalten
- Abwicklung von Rechtsgeschäften: schneller, effizienter und unkomplizierter
- Hinweisen (durch Aushang),
- Käufer muss zur Kenntnis nehmen können
- Käufer muss AGBs annehmen/ Zustimmung
Was regeln AGBs?
Vertragspartner, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Voraussetzungen damit AGBs Vertragsbestandteil werden?
Hinweis, Kenntnisnahme, Zustimmung
Umtauschrecht
14 Tage nur im Onlinehandel und bei Haustürgeschäften (sonst Kulanz)
Freizeichnungsklauseln
Solange der Vorrat reicht
unverbindliche Preisempfehlung (UVP)
Rechtsnormen für arbeitsrechtliche Regelungen
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
- Mutterschutzgesetz (MuschG)
Inhalte des Vertrages
Inhalte des Vertrages
- Ausbildungsberuf
- Vertragspartner und ihre Unterschriften
- inhaltliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
(Seminar) - Vergütung sowie Urlaub
Pflicht des Betriebes
- Lehrpflicht
- Lohnzahlung
- Zeugnispflicht
Pflicht des Auszubildenden
- Lernpflicht
- Berichtsheftführung
- Meldepflicht (Krankheit)
Kündigung
Probezeit
ohne Angabe von Gründen z. B. Azubi gefällt Ausbildung nicht, falls Minderjährig muss Erziehungsberechtigter zustimmen.
Kündigung
Ordentliche:
- Nach Probezeit, Kündigungsfrist 4 Wochen
Außerordentlich (fristlose):
Arbeitgeber und auch Azubis können kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Arbeitgeber:
- ständige Unpünktlichkeit
- Fernbleiben vom Unterricht
- Diebstahl
Azubi:
- Nichtzahlung der Ausbildungsvergütung
- Nichtgewährung von Urlaub
Beginn und Dauer der Ausbildung
- Meistens 3 Jahre.
Arbeitszeit
- 5 Tage Woche, nicht mehr als 8,5 Stunden täglich
(nach Jugendarbeitsschutzgesetz)
Probezeit
- Jugendliche: Mind. 1 Monat und höchstens 4 Monate
- Erwachsene: 6 Monate
Vergütung
- Zahlung und Höhe
Duales System
- Betrieb, Berufsschule
- Betrieb stellt Betriebsmittel bereit
- Staat stellt Gebäude/Grundstücke/Rechtsnormen
Unternehmen/ Betrieb
- Praktischer Teil
Berufsschule
- Theoretischer Teil
Inhalte des Vertrages
- Beginn der Beschäftigung und Dauer der Probezeit
- Kündigungsfristen
- Festlegungen zur Arbeitszeit und zum Arbeitsort
- Übernahme von Überstunden
- Art und Höhe des Entgelts
- Fälligkeit und zur Zahlungsweise
- Festlegungen von Zuwendungen
wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, 13. Gehalt, Gestaltung vermögenswirksamer Leistungen - Urlaubsanspruch
- Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung
Untersagung oder Anzeigepflicht von entgeltlichen Nebentätigkeiten, die den Arbeitseinsatz für diese Beschäftigung beeinträchtigen.
Festlegungen zum Wettbewerbsverbot für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Festlegungen zur Befristung des Arbeitsverhältnisses (unbefristet, befristet, Möglichkeit der Änderungskündigung, Kündigungsfristen und dgl.). Kann für ein weiteres Jahr verlängert werden.
Pflichten (Rechte)
AN (AG) |
AG (AN) |
|
· Dienstleistungs- /Arbeitspflicht, · Verschwiegenheitspflicht, · Krankmeldungspflicht · Einhaltung gesetzlichen o. vertraglichen Wettbewerbsverbotes · Haftpflicht |
· Arbeitszeugnis ausstellen · Vereinbarte Lohnzahlung, Lohnfortzahlung · Fürsorgepflicht · Recht auf Aktenansicht (Einsichtnahme) · Informations- und Anhörungspflicht · Urlaubsgewährung · Zahlung von Urlaubsgeld · Entgeltfortzahlung an gesetzliche Feiertagen, unverschuldeter Krankheitsfall · Anmeldung gesetzlicher Sozialversicherung · Lohnsteuerbescheinigung |
Betriebsrat (3 Beteiligungsgesetze)
- Interessenvertretung der AN gegenüber AG
- ab 5 ständig Beschäftigten, von denen 3 wählbar sein müssen
- Länge der Amtszeit beträgt 4 Jahre
Mehrheit um Streik zu rechtfertigen? 75%
Sitz des höchsten deutschen Arbeitsgerichtes? Erfurt
Rechte |
Aufgaben |
Organe |
|
I Information B Beratung M Mitbestimmung M Mitwirkung |
· Kontrolle der Geschäftsführung · Überwachung · Förderung |
· Einigungsstelle · Wirtschaftsausschuss · Betriebsausschuss · Jugend- und Auszubildendenvertretung · Betriebsversammlung |
Überwachung
der zugunsten der AN geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen
Förderung
der Belange von Jugendlichen uns Auszubildenden, Schwerbehinderten, älteren und ausländischen Arbeitnehmern
Mitbestimmung
Ebenen: betriebliche, unternehmerische
- Betriebsverfassungsgesetz seit 1972
- Mitbestimmungsgesetzt seit 1976
- Drittelbeteiligungsgesetz
- Bei AGs oder GmbHs mit über 2000 Mitarbeitern haben diese ein erweitertes Mitbestimmungsrecht.
Personalvertretungsgesetz des Bundes und der Länder
Abmahnung/ Arbeitsrechtliche Rüge
- Aufforderungen Pflichten einzuhalten
- Hinweisfunktion/ Rügefunktion, Warnfunktion, Beweissicherungs- und Dokumentationsfunktion
Tarif- bzw. Sozialpartner
- Gewerkschaften, Arbeitgeber, Arbeitgeberverbände
Tarifvertrag
- Mantel- oder Rahmentarifvertrag (5-10 Jahre)
- Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Urlaub, …)
- Vergütungstarifvertrag (Löhne/Gehälter) ->Laufzeit meist 24-36 Monate
Tarifautonomie
Bedeutet, dass die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer unabhängig von anderen die Arbeitsbedingungen und Arbeitsvergütungen in Tarifverhandlungen autonom vereinbaren können. Vor allem der Staat soll in diese Auseinandersetzung nicht eingreifen.
Arbeitskampf
- Tarifverhandlung [evtl. Warnstreiks]
- Erklärung des Scheiterns
- Schlichtungsverfahren
- Urabstimmung über Streik (75%)
- Streik [evtl. Gegenmaßnahmen der Arbeitgeber->Aussperrung]
- Wiederaufnahme Verhandlungen
- Urabstimmung über Ergebnis (25%)
- Neuer Tarifvertrag
- Urabstimmung über Ergebnis (25%)
Wahlrecht (aktiv und passiv)
- aktiv Abgabe einer Wahlstimme
- passiv Aufstellung zur Wahl
Kündigung (Aufhebungsvertrag)
Betriebsrat kann die Kündigung nicht verhindern, aber wiedersprechen. Mitglieder der Betriebsrat können nicht ordentlich* gekündigt werden.
Das Arbeitsgericht kann sie verhindern (mündliche Kündigung).
*Muss eine Abmahnung vorhanden sein. Angestellte in der Regel 6 Wochen zum Quartalsende. Abmahnungen verjähren nicht!
Arbeiter zwischen 2 Wochen und drei Monaten (je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und Alter)
Gründe
Außerordentlich (fristlos): Es muss ein wichtiger Grund vorliegen:
- Betrug
- Diebstahl
- dauernde Verletzung von Pflichten
- nach einer Abmahnung
Kündigungsschutz
- Schutz vor Kündigung in der Elternzeit
- Mutterschutz
Schwangere haben von Anfang der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung besonderen Kündigungsschutz - Schwerbehinderte Arbeitnehmer (Zustimmung Integrationsamt)
- Betriebsrat (nur außerordentlich) (4Jahre + 1 Jahr = 5 Jahre)
Probezeit
Ordentlich: 2 Wochen
Individueller Arbeitsvertrag
Lohnzahlung, Urlaubszeiten, Arbeitszeiten