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Stockwerk 12

WISO

Rechtsordnung, Wirtschaft und Soziales

Aufbau der Rechtsordnung

Mangelhafte Ware

Inhalte des Vertrages

Unternehmen/ Betrieb

Berufsschule

Individueller Arbeitsvertrag

Europäische Union 

Geschichte

Rechtsentstehung

Recht wird durch den Parlament beschlossen (politische Mehrheiten) Rechtsnormen (S.98 Arbeitsblätter)

Gesetzesrecht -> legislative Gewalt

Rechtsnormen

Gesetze,
Verordnungen,
Verwaltungsvorschriften,
Handelsrecht,

Autonome Satzungen,
Gewohnheitsrecht und
Richterrecht

Rechtsordnung

Aufbau der Rechtsordnung

Öffentliches Recht

Privates Recht

· Strafrecht (StGB)

· Steuerrecht (UmSt)

· Staatsrecht (GG)

· Grundgesetz (GG)

· Straßenverkehrsordnung (StVO)

· Bürgerliches Recht (BGB)

· Handelsrecht (HGB)

· Gesellschaftsrecht (GmbH Gesetz)

Rechtssubjekte

Natürliche Person

Juristische Person

· Kapitalgesellschaft

· Genossenschaften

Rechtssubjekte

Natürliche Person

… hat Rechte und Pflichten

Juristische Person

Vereine und Firmen

Körperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, AOK, IHK, Kirche), Anstalten (Rundfunk- und Fernsehanstalt, Sparkassen, Universitäten, Stiftungen)

Ziel -> Infrastruktur (Gesundheit, Bildung, Verteidigung, Verkehr)

Rechtsobjekte

Sachen und Rechte

Rechtsgeschäfte (Verträge)

Einseitige Rechtsgeschäfte

Zweiseitige Rechtsgeschäfte

Empfangsbedürftig

Nicht empfangs-bedürftig

Einseitig verpflichtend

zweiseitig
verpflichtend

· Kündigung

· Rücktrittserklärung (Willenserklärung)

· Angebot

· Mahnung

· Vollmacht

· Widerruf

· Klageschrift

· Testament

· Aufgabe des Eigentums

· Patientenverfügung

· Auslobung (beispielsweise Such- oder Vermissten-anzeigen mit Belohnungs-versprechen)

· Schenkungs-vertrag

· Bürgschafts-vertrag

· Kaufvertrag

· Dienstvertrag

· Werkvertrag

· Mietvertrag

· Leihvertrag

· Pachtvertrag

· Darlehensvertrag 

· Versicherungsvertrag

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Sozialversicherung

5 Säulen der gesetzl. Sozialversicherung

  • Arbeitslosen-,
  • Kranken-,
  • Unfall-,
  • Pflege-,
  • Rentenversicherung
Eigentümer/Besitzer
  • Eigentum (rechtliche Herrschaft über eine Sache)
  • Besitz (tatsächliche Herrschaft über eine Sache)
Formen der Willenserklärung
  • rechtliche Schriftform Kündigung, Mietvertrag
  • notarielle Beurkundung Grundstückskauf
Nichtigkeit und Anfechtbarkeit

Nichtigkeit

  • unzureichende Geschäftsfähigkeit (bsp. unter 18)
  • Berührung von gesetzlichen Verboten
  • Abgabe einer Willenserklärung durch einen Geschäftsunfähigen
  • Abgabe im Zustande der Bewusstlosigkeit oder Störung der Geistestätigkeit
  • Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erfolgt nicht
  • Verstoß gegen eine vorgeschriebene gesetzliche Form
  • Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot
  • Sittenwidrigkeit (Verstoß gegen gesetzliches Verbot)
  • Scherz-/Scheingeschäft

Sittenwidrigkeit, Verstoß gegen gesetzliches Verbot, Scherz-/Scheingeschäft (S.98 Arbeitsblätter) Gewährleistung und Garantien

Anfechtbarkeit

  • Erklärungs-,
  • Inhaltsirrtum
Pflichten

Verkäufer

Käufer

Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware ohne Mängel zu liefern. Er ist verpflichtet, die Ware an dem Lieferungsdatum zu liefern. Er ist verpflichtet, das Eigentum zu übertragen.

Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis fristgemäß zu zahlen. Er ist wiederum verpflichtet, den von ihm gekauften Gegenstand entgegenzunehmen.

· Übergabe der Ware

· Eigentumsübertrag der Ware/ Sache

· Annahme des Geldes

· Übergabe des Geldes
(Zahlungsmittel, Wertaufbewahrung, Wertmess- bzw. Recheneinheit, Soziale Funktion etc.)

· Annahme der Ware

Arten

Art der Ware

Vertragspartner

Zahlungsbedingungen

Lieferbedingungen

Nach der Art und Beschaffenheit der Ware

· Stückkauf

· Gattungskauf

· Kauf auf Probe

· Kauf zur Probe

· Spezifikationskauf

Nach den Vertragspartnern

· Kaufvertrag

· Zwischen Verbrauchern

· Zwischen Verbraucher und Unternehmer

· Zwischen Kaufleuten

Nach dem Zahlungszeitpunkt

· Zahlung vor Lieferung (Vorkasse)

· Zahlung bei Lieferung

· Zahlung nach Lieferung (Kauf auf Rechnung, Ratenkauf)

Nach der Lieferzeit der Ware

· Tageskauf/Sofortkauf

· Terminkauf

· Kauf auf Abruf

Art der Ware

  • Stückkauf (einmalig, nicht ersetzbar)
  • Gattungskauf (Poster von Monalisa)
  • Ramschkauf
  • Kauf auf Probe/ Besichtigung (wiederbeschaffbar, nach Gattungsmerkmalen)
  • Spezifikationskauf

Vertragsarten

  • Verbraucher zu Verbraucher
  • Verbraucher und Unternehmer
  • Kaufleute zu Kaufleute

Zahlungszeitpunkt

Lieferzeitpunkt

  • Terminkauf
  • Sofort
  • Kauf auf Abruf

Kauf auf Probe

Der Käufer probiert die gekaufte Sache aus. Bei nicht gefallen der Ware kann diese nach einer bestimmten Frist zurückgegeben werden und der Kaufvertrag wird nichtig.

Kauf nach Probe („nach Muster“)

Der Käufer probiert die gekaufte Sache aus, aber der Kaufvertrag entsteht nachgefallen.

Kauf zur Probe

Hier kauft ein Betrieb eine kleine Menge an Waren ein, testet sie, versucht sie bei den eigenen Abnehmern weiterzuverkaufen und dann, wenn dieses die Wünsche erfüllen kann, dann werden auch größere Mengen geordert.

Mangelhafte Ware

Mangelhafte Ware

Ist eine Störung durch den Verkäufer, er liefert/übergibt die Ware nicht frei von Sach- /Rechtsmängeln!

 

Käufer

Störung des Kaufvertrags durch…

Verkäufer

Mangelfreie Lieferung

(frei von Sach- und Rechtsmängeln)

die Lieferung mangelhafter Ware
-> mangelhafte Lieferung

 

Lieferverzögerung
(rechtzeitige Lieferung)

verspätete Lieferung
-> Lieferungsverzug

 

Annahme des Kaufbetrags

Annahmeverweigerung des Kaufbetrags
-> Annahmeverzug

 

Eigentumsübertragung

Nur Besitzübergabe (geklautes Rad)

Käufer

Rechtzeitige Zahlung

verspätete Zahlungsausführung
-> Zahlungsverzug

 

Annahme der Ware/Kaufsache

Annahmeverweigerung der Ware/Kaufsache

Arten von Mängeln

Sachmängel

Rechtsmängel

· Beschaffenheit fehlt (Zustand)

· Beschaffenheit ist nicht vereinbart

· Falsche Montage

· Zu wenig / falsche Ware

· Eigentümer der Ware

Lieferverzug

Ist eine Störung durch den Verkäufer, er kommt zu spät oder gar nicht!

Rechte des Käufers

· Schadensersatz

· Rücktritt vom Kaufvertrag

Annahmeverzug

Ist eine Störung durch den Käufer, er kommt zu spät oder gar nicht!

1.1.1 Rechte des Verkäufers

Klage auf Annahme

Notverkauf

Kostenerstattung

· Freihändig

· Versteigerung

 
AGBs
  • vorformulierte Vertragsbedingungen um den Ablauf des täglichen Geschäftsverkehrs einfacher und zeitsparender zu gestalten
  • Abwicklung von Rechtsgeschäften: schneller, effizienter und unkomplizierter
  • Hinweisen (durch Aushang),
  • Käufer muss zur Kenntnis nehmen können
  • Käufer muss AGBs annehmen/ Zustimmung

Was regeln AGBs?

Vertragspartner, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Voraussetzungen damit AGBs Vertragsbestandteil werden?

Hinweis, Kenntnisnahme, Zustimmung

Umtauschrecht

14 Tage nur im Onlinehandel und bei Haustürgeschäften (sonst Kulanz)

Freizeichnungsklauseln

Solange der Vorrat reicht
unverbindliche Preisempfehlung (UVP)

Rechtsnormen für arbeitsrechtliche Regelungen
  • Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
  • Mutterschutzgesetz (MuschG)
Inhalte des Vertrages

Inhalte des Vertrages

  • Ausbildungsberuf
  • Vertragspartner und ihre Unterschriften
  • inhaltliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
    (Seminar)
  • Vergütung sowie Urlaub
Pflicht des Betriebes
  • Lehrpflicht
  • Lohnzahlung
  • Zeugnispflicht
Pflicht des Auszubildenden
  • Lernpflicht
  • Berichtsheftführung
  • Meldepflicht (Krankheit)
Kündigung

Probezeit

ohne Angabe von Gründen z. B. Azubi gefällt Ausbildung nicht, falls Minderjährig muss Erziehungsberechtigter zustimmen.

Kündigung

Ordentliche:

  • Nach Probezeit, Kündigungsfrist 4 Wochen

Außerordentlich (fristlose):

Arbeitgeber und auch Azubis können kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Arbeitgeber:

  • ständige Unpünktlichkeit
  • Fernbleiben vom Unterricht
  • Diebstahl

Azubi:

  • Nichtzahlung der Ausbildungsvergütung
  • Nichtgewährung von Urlaub
Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Meistens 3 Jahre.
Arbeitszeit
  • 5 Tage Woche, nicht mehr als 8,5 Stunden täglich
    (nach Jugendarbeitsschutzgesetz)
Probezeit
  • Jugendliche: Mind. 1 Monat und höchstens 4 Monate
  • Erwachsene: 6 Monate
Vergütung
  • Zahlung und Höhe
Duales System
  • Betrieb, Berufsschule
  • Betrieb stellt Betriebsmittel bereit
  • Staat stellt Gebäude/Grundstücke/Rechtsnormen

Unternehmen/ Betrieb

  • Praktischer Teil

Berufsschule

  • Theoretischer Teil
Inhalte des Vertrages
  • Beginn der Beschäftigung und Dauer der Probezeit
  • Kündigungsfristen
  • Festlegungen zur Arbeitszeit und zum Arbeitsort
  • Übernahme von Überstunden
  • Art und Höhe des Entgelts
  • Fälligkeit und zur Zahlungsweise
  • Festlegungen von Zuwendungen
    wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, 13. Gehalt, Gestaltung vermögenswirksamer Leistungen
  • Urlaubsanspruch
  • Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung

Untersagung oder Anzeigepflicht von entgeltlichen Nebentätigkeiten, die den Arbeitseinsatz für diese Beschäftigung beeinträchtigen.

Festlegungen zum Wettbewerbsverbot für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Festlegungen zur Befristung des Arbeitsverhältnisses (unbefristet, befristet, Möglichkeit der Änderungskündigung, Kündigungsfristen und dgl.). Kann für ein weiteres Jahr verlängert werden.

Pflichten (Rechte)

AN (AG)

AG (AN)

· Dienstleistungs- /Arbeitspflicht,

· Verschwiegenheitspflicht,

· Krankmeldungspflicht
(Anzeige der Arbeitsunfähigkeit)

· Einhaltung gesetzlichen o. vertraglichen Wettbewerbsverbotes

· Haftpflicht

· Arbeitszeugnis ausstellen

· Vereinbarte Lohnzahlung, Lohnfortzahlung

· Fürsorgepflicht

· Recht auf Aktenansicht (Einsichtnahme)

· Informations- und Anhörungspflicht

· Urlaubsgewährung

· Zahlung von Urlaubsgeld

· Entgeltfortzahlung an gesetzliche Feiertagen, unverschuldeter Krankheitsfall

· Anmeldung gesetzlicher Sozialversicherung

· Lohnsteuerbescheinigung

Betriebsrat (3 Beteiligungsgesetze)
  • Interessenvertretung der AN gegenüber AG
  • ab 5 ständig Beschäftigten, von denen 3 wählbar sein müssen
  • Länge der Amtszeit beträgt 4 Jahre

Mehrheit um Streik zu rechtfertigen? 75%

Sitz des höchsten deutschen Arbeitsgerichtes? Erfurt

Rechte

Aufgaben

Organe

I Information

B Beratung

M Mitbestimmung

M Mitwirkung

· Kontrolle der Geschäftsführung

· Überwachung

· Förderung

· Einigungsstelle

· Wirtschaftsausschuss

· Betriebsausschuss

· Jugend- und Auszubildendenvertretung

· Betriebsversammlung


Überwachung

der zugunsten der AN geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen

Förderung

der Belange von Jugendlichen uns Auszubildenden, Schwerbehinderten, älteren und ausländischen Arbeitnehmern

Mitbestimmung

Ebenen: betriebliche, unternehmerische

  • Betriebsverfassungsgesetz seit 1972
  • Mitbestimmungsgesetzt seit 1976
  • Drittelbeteiligungsgesetz
  • Bei AGs oder GmbHs mit über 2000 Mitarbeitern haben diese ein erweitertes Mitbestimmungsrecht.

Personalvertretungsgesetz des Bundes und der Länder

Abmahnung/ Arbeitsrechtliche Rüge

  • Aufforderungen Pflichten einzuhalten
  • Hinweisfunktion/ Rügefunktion, Warnfunktion, Beweissicherungs- und Dokumentationsfunktion

Tarif- bzw. Sozialpartner

  • Gewerkschaften, Arbeitgeber, Arbeitgeberverbände

Tarifvertrag

  • Mantel- oder Rahmentarifvertrag (5-10 Jahre)
  • Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Urlaub, …)
  • Vergütungstarifvertrag (Löhne/Gehälter) ->Laufzeit meist 24-36 Monate

Tarifautonomie

Bedeutet, dass die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer unabhängig von anderen die Arbeitsbedingungen und Arbeitsvergütungen in Tarifverhandlungen autonom vereinbaren können. Vor allem der Staat soll in diese Auseinandersetzung nicht eingreifen.

Arbeitskampf

  • Tarifverhandlung [evtl. Warnstreiks]
  • Erklärung des Scheiterns
  • Schlichtungsverfahren
    • Urabstimmung über Streik (75%)
  • Streik [evtl. Gegenmaßnahmen der Arbeitgeber->Aussperrung]
  • Wiederaufnahme Verhandlungen
    • Urabstimmung über Ergebnis (25%)
      • Neuer Tarifvertrag

Wahlrecht (aktiv und passiv)

  • aktiv Abgabe einer Wahlstimme
  • passiv Aufstellung zur Wahl
Kündigung (Aufhebungsvertrag)

Betriebsrat kann die Kündigung nicht verhindern, aber wiedersprechen. Mitglieder der Betriebsrat können nicht ordentlich* gekündigt werden.

Das Arbeitsgericht kann sie verhindern (mündliche Kündigung).

*Muss eine Abmahnung vorhanden sein. Angestellte in der Regel 6 Wochen zum Quartalsende. Abmahnungen verjähren nicht!
Arbeiter zwischen 2 Wochen und drei Monaten (je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und Alter)

Gründe

Außerordentlich (fristlos): Es muss ein wichtiger Grund vorliegen:

  • Betrug
  • Diebstahl
  • dauernde Verletzung von Pflichten
  • nach einer Abmahnung

Kündigungsschutz

  • Schutz vor Kündigung in der Elternzeit
  • Mutterschutz
    Schwangere haben von Anfang der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung besonderen Kündigungsschutz
  • Schwerbehinderte Arbeitnehmer (Zustimmung Integrationsamt)
  • Betriebsrat (nur außerordentlich) (4Jahre + 1 Jahr = 5 Jahre)
Probezeit

Ordentlich: 2 Wochen

Individueller Arbeitsvertrag

Lohnzahlung, Urlaubszeiten, Arbeitszeiten